ein Domainname darf nur aus Zahlen ("0-9"), Buchstaben ("a-z") und Bindestrichen ("-") bestehen
Sonderzeichen sind nicht erlaubt
ein Domainname muss mindestens einen Buchstaben enthalten
die Domain darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden
keine Bindestriche an dritter und vierter Stelle gleichzeitig
keine Unterscheidung zwischen Groß-/Kleinschreibung
die Mindestlänge des Domainnamens beträgt 3 Zeichen, die Höchstlänge 63 Zeichen
IDN: 92 weitere Zeichen (Kleinbuchstaben der Unicode-Blöcke Latin-1 Supplement und Latin Extended-A).
Namen bestehender Top-Level-Domains, 1- und 2-buchstabige Abkürzungen, sowie deutsche Kfz-Kennzeichen sind als Domainnamen nicht zulässig
Laufzeit
1 Jahr
Kündigungsfrist
keine
Bestimmungen
Anzahl Domainnamen unbegrenzt
der Domaininhaber oder der administrative Kontakt muss eine deutsche Postadresse haben
Kontakttyp Domaininhaber: PERS oder ROLE oder ORG
Kontakttyp administrativer Kontakt: PERS
Kontakttyp technischer Kontakt: PERS oder ROLE
Kontakttyp Zonenkontakt: PERS oder ROLE
Besonderheiten
Transit / Transit-Antrag / Transit-Verfahren
Mit Transit bezeichnet die Denic ein Verfahren, das dafür sorgt, dass ein Domaininhaber seine Domain nicht verliert, wenn diese nicht länger von einem Denic-Mitglied (Provider) verwaltet wird. Der Hintergrund: Die Registrierung einer Domain wird über ein Denic-Mitglied im Auftrag des Kunden an die Denic übermittelt. Dieses Denic-Mitglied wickelt im Auftrag des Domaininhabers jegliche Kommunikation mit der Denic zu der Domain ab. Wenn das Denic-Mitglied (z.B. durch Zahlungsverzug des Kunden) die Verwaltung der Domain aufgibt, sucht die Denic im Rahmen des Transit-Verfahrens den direkten Kontakt mit dem Domaininhaber, um sicherzustellen, dass die Domain auch zukünftig durch ein vom Domaininhaber bestimmtes Denic-Mitglied verwaltet wird. Die Denic schreibt dazu den Domaininhaber an und teilt ihm ein individuelles Passwort mit. Mit diesem Passwort kann der Domaininhaber dann auf der Denic-Webseite den neuen Provider bestimmen oder die Domain löschen. Durch dieses Verfahren werden die Rechte des Domaininhabers an seiner Domain geschützt.
Dispute / Dispute-Eintrag
Stellen Sie fest, dass eine .de Domain bereits registiriert wurde aber Ihre Rechte eine höhere Priorität haben als die des jetzigen Inhabers (z.B. durch Namensrecht oder eine eingetragene Marke) können Sie einen Dispute-Eintrag bei der Denic einreichen. Die für den Dispute-Eintrag notwendigen Formulare finden Sie auf der Denic-Webseite. Wird der Dispute-Eintrag von der Denic akzeptiert erhalten Sie eine Bestätigung per Post. Damit kann der jetzige Inhaber der Domain diese nicht an eine Dritten übertragen oder Inhaberdaten ändern. Wird die Domain gelöscht, wird automatisch der Antragsteller des Disputes Domaininhaber.
Ja. Diese Funktion muss durch TSDOMAINS.DE freigeschaltet werden. Die Freischaltung erfolgt automatisch nach der ersten Bezahlung. Danach ist eine Bestätigung Ihrer Registrierung durch uns nicht mehr erforderlich. Die Registrierungsanfrage wird direkt an die zuständige Vergabestelle weitergeleitet. Sie werden per E-Mail über den Registrierungsstatus informiert.
Kann ich mehrere Domains in einem Prozess bestellen?
Als Bestandskunde nutzen Sie die Funktion 'mehrere Domains registrieren' unter dem Menüpunkt 'Domain-Verwaltung' in Ihrem Benutzerkonto. Neukunden können bei der Registrierung im Feld 'Anmerkung' weitere Domainnamen angeben.
Kann ich unbegrenzt Domainnamen registrieren?
Grundsätzlich ja. Allerdings ist die Anzahl bei manchen Domainendungen beschränkt. Weitere Informationen finden Sie unter Domains.
Werden Domains vor der Registrierung auf ein Verstoss gegen geltendes Recht geprüft?
Nein. Es obliegt allein Ihnen, den zu registrierenden Domainnamen vor der Registrierung auf etwaige Verstöße gegen Markenrechte, Namensrechte etc. zu prüfen. Bei Verstössen gegen geltendes Recht behalten wir uns vor, Ihren Account umgehend zu sperren. Wir empfehlen vor der Registrierung einen Markencheck zu nutzen.
Kann ich Domains auch im Auftrag eines Kunden registrieren?
Ja. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kunde und dessen Domains ebenso den Vergaberichtlinien der jeweiligen Vergabestelle unterliegt. Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin und lassen Sie sich dies am Besten schriftlich bestätigen. Im Schadensfall haften Sie für Ihre Kunden. Nähere Informationen zu den Domain- und Vergaberichtlinien finden Sie unter Domains.